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Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) einfach erklärt

Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) einfach erklärt: Wichtige Infos für Käufer und Verkäufer von Agrar- und Forstflächen

Der Kauf oder Verkauf von Ackerland, Grünland oder Waldflächen unterscheidet sich deutlich vom klassischen Immobiliengeschäft. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG).
In diesem Beitrag erklären wir leicht verständlich, worum es dabei geht und was Käufer und Verkäufer von Agrar- und Forstflächen unbedingt wissen sollten.

Was ist das Grundstücksverkehrsgesetz?

Das Grundstücksverkehrsgesetz ist ein bundesweites Gesetz, das den Verkauf von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken reguliert.
Es soll sicherstellen, dass Agrarflächen sinnvoll genutzt, fair verteilt und nicht zu stark verteuert werden.

Kurz gesagt:
Ein Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen wird erst gültig, wenn die zuständige Behörde ihn genehmigt hat.

Für welche Flächen gilt das GrdstVG?

Die Genehmigungspflicht betrifft unter anderem:

  • Ackerflächen
  • Grünland, also Wiesen und Weiden
  • Waldflächen
  • Grundstücke, die offiziell als land- oder forstwirtschaftlich eingestuft sind und im Verbund mit einer Hofstelle, einem landwirtschaftlichen Betrieb oder anderen Immobilien gekauft werden sollen

Damit betrifft das Gesetz Verkäufer und Käufer gleichermaßen – private Eigentümer, Landwirte, Unternehmen, Erbengemeinschaften und Investoren.

Was prüft die Behörde?

Die jeweils zuständige Behörde – meist Landwirtschaftsämter, Landwirtschaftskammern oder Kreisverwaltungen – prüft mehrere Punkte:

  1. Passt der Kaufpreis zum marktüblichen Wert?

Ist der Preis deutlich überhöht, kann die Genehmigung versagt werden, um Spekulationen mit Agrarland zu verhindern.

  1. Wer möchte die Fläche erwerben?

Oft wird geprüft, ob landwirtschaftliche Betriebe vor Ort die Fläche für ihre Bewirtschaftung benötigen.

  1. Wird die Landwirtschaft durch den Verkauf gestärkt oder geschwächt?

Ziel ist es, eine nachhaltige und stabile Agrarstruktur zu fördern.

Vorkaufsrecht der Landgesellschaften

In bestimmten Fällen kann eine Landgesellschaft ein Vorkaufsrecht ausüben.
Das bedeutet: Sie kann dem Käufer “zuvorkommen”, wenn dies der landwirtschaftlichen Nutzung oder Strukturentwicklung zugutekommt.

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

So läuft der Prozess im Normalfall ab:

  1. Notar beurkundet den Kaufvertrag.
  2. Der Vertrag wird von dort automatisch an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
  3. Die Behörde prüft den Vorgang (typisch 4–6 Wochen).
  4. Käufer und Verkäufer erhalten eine Genehmigung oder Versagung.
  5. Erst danach erfolgt die Eintragung ins Grundbuch.

Ohne diese Genehmigung kann ein Eigentumswechsel nicht vollzogen werden.

Gibt es regionale Unterschiede?

Ja, denn obwohl das GrdstVG bundesweit gilt, haben die Bundesländer eigene ergänzende Vorschriften. Dazu zählen z. B.:

  • unterschiedliche Flächengrenzen, d.h. die Länder können bestimmen, daß die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf ( bsp. In NRW bis 1 ha genehmigungsfrei)
  • variierende Zuständigkeiten
  • Sonderregelungen im Wald- und Naturschutzrecht

Der grundsätzliche Ablauf ähnelt sich jedoch überall.

Fazit: Das Grundstücksverkehrsgesetz – wichtig für alle Agrar- und Forsttransaktionen

Wer Ackerland, Grünland oder Wald kaufen oder verkaufen möchte, kommt am Grundstücksverkehrsgesetz nicht vorbei.
Es sorgt dafür, dass:

  • Agrarflächen sinnvoll genutzt bleiben,
  • die Landwirtschaft fair behandelt wird,
  • Preise nicht unkontrolliert steigen,
  • und Flächen nicht zum reinen Spekulationsobjekt werden.

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