Wissenswertes - Kaufnebenkosten

Neben dem Kaufpreis fallen im Rahmen eines Immobilienkaufes weitere Kosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer sowie ggf. Maklergebühren an.

Hinweis:

In Deutschland dürfen Immobiliengeschäfte ausschließlich über Notare abgewickelt werden.

Notargebühren:

Das Notariat erhebt Notargebühren für den Ankauf und die Abwicklung: Erstellung des Kaufvertrages, Beurkundung, Abwicklung des Kaufvertrages im Grundbuch. Neben den Eintragungskosten bei Ämtern (z. B. Eintragung ins Grundbuch beim Grundbuchamt) können Gebühren für eine Grundschuldbestellung anfallen. Insgesamt müssen für Notar- und Grundbuchgebühren ca. 2 % des Kaufpreises einkalkuliert werden.

Die Notargebühren gehen zulasten des Käufers, welcher daher in der Regel auch den Notar für die Abwicklung bestimmt. 

Hinweis: 

Gesetzlich gibt es keine Bestimmung dafür, wer den Notar festlegt. Der Notar ist grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet und hat entsprechend einen Vertrag zu gestalten, welcher die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Die notarielle Kaufvertragsabwicklung und die anfallenden Gebühren sind gesetzlich festgelegt. 

Grunderwerbsteuer:

Der Staat erhebt beim Kauf oder bei Schenkung oder sonstiger Rechtsvorgänge, die in einer Übertragung unbebauter oder bebauter Grundstücke resultieren, einmalig die Grunderwerbssteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % (z. B. Bayern) und 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen).

Maklergebühren:

Wenn für den Verkauf einer Liegenschaft ein professionelles Maklerbüro in Anspruch genommen wird und ein Kaufvertrag vermittelt wurde, fallen Maklergebühren an. Die Maklergebühren werden in der Regel durch markt- bzw. ortsübliche Sätze bestimmt und können zwischen 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen.

Meist wird eine hälftige Gebührenteilung zwischen den Vertragsparteien gewählt. D. h. die Außenprovision (Käuferanteil) sowie die Innenprovision (Verkäuferanteil) sind identisch und betragen vorwiegend je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. 

Die Vertragsparteien sind erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn durch das Maklerbüro ein rechtskräftiger Kaufvertrag vermittelt wurde. Dies ist gegeben, sobald der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet wurde.