RATGEBER

Hier finden Sie in regelmäßigen Abständen ausgewählte Themen aus dem Bereich land- und forstwirtschaftlicher Immobilien, erläutert von den Experten von Greif & Meyer.

Wissenswertes - Das Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches beim Amtsgericht geführt wird und Informationen über eine Immobilie bzw. ein Grundstück und die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Belastungen (z.B. Leitungs- und Wegerechte, Nießbrauchrechte, Grundschuldsicherungen) enthält.

Ein Grundbuchauszug bzw. Grundbuchblatt ist wie folgt unterteilt:

Deckblatt:

Auf dem Deckblatt befinden sich Angaben zum zuständigen Amtsgericht, der Grundbuchname sowie das Grundbuchblatt. Darüber hinaus kann hier ein sogenannter Hofvermerk aufgeführt sein.

Hofvermerk:

Der Vermerk findet sich auf dem Deckblatt des Grundbuches des Hofes. Der Hofvermerk hat eine rein erbrechtliche Bedeutung und soll den wirtschaftlichen Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebs sichern. Er regelt, dass der Hof nur einem der Erben zufällt.

Bestandsverzeichnis:

Hier finden sich die Katasterangaben –  (die Kataster- oder Vermessungsämter vermessen die Grundstücke einer Gemeinde und sammeln die entsprechenden Daten in einem Verzeichnis):

Gemarkung (Gemeindebezirk), Flur (eine Gemarkung enthält mehrere Flurstücke), Flurstück, Lage/Nutzung und Größe.

Hinweis:

Es gilt zu beachten, dass die Angaben im Grundbuch hinsichtlich Nutzung und Größe veraltet sein können. Das Grundbuchamt (Stelle im Grundbuchamt, die die Grundbücher führt) aktualisiert diese Angaben nicht. Z. B. erst, wenn ein Grundstück veräußert wird, werden etwaige Änderungen i. d. R. im Zuge der Vertragsabwicklung und des Eigentümerwechsels auch im Grundbuch veranlasst.

Beispiel:

Im Grundbuch ist ein Grundstück als Ackerland aufgeführt. Die Fläche wurde jedoch vor mehr als 5 Jahren eingesät und als Grünland genutzt. Somit handelt es sich bei der Fläche nicht mehr um Ackerland und darf auch als solches nicht veräußert werden. Bei einem Verkauf würde die Nutzungsart im Grundbuch in Grünland geändert werden. 

Abteilung I:

Hier findet man Daten zum Eigentümer sowie die Rechtsgrundlage für die Eintragung ins Grundbuch.

Abteilung II:

In Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen des jeweiligen Grundstückes festgehalten. Man differenziert zwischen (beschränkten persönlichen) Dienstbarkeiten und Reallasten.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit:

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit erlaubt einer bestimmten Person oder Institution, das mit der Dienstbarkeit belastete Grundstück in einer definierten Art zu nutzen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Leitungs- und Wegerechte oder einzuhaltende Abstandsflächen für eine Bebauung handeln. 

Reallast: 

Die Reallast befähigt eine bestimmte Person oder den Eigentümer eines Grundstückes, aus diesem wiederholt Leistungen, zumeist finanzieller Art, zu beziehen. Es können jedoch auch Dienstleistungen oder Naturalien als "Zahlungsmittel" vereinbart werden. 

Abteilung III:

Hier werden finanzielle Belastungen des jeweiligen Grundstückes, wie etwa Grundschulden eingetragen.