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Greif & Meyer im Immowelt-Interview

Fischteich pachten oder kaufen: Rechte, Pflichten und Kosten     

Einen eigenen Fischteich besitzen – das wünschen sich viele Angler. Andere haben größere Pläne und wollen eine eigene Fischwirtschaft aufziehen. Wem der Kauf eines eigenen Gewässers zum Fischen zu teuer ist, für den ist die Gewässerpacht eine Alternative. Beide Schritte sollten jedoch gut überlegt sein, denn mit Kauf oder Pacht gehen auch einige Hege- und Instandhaltungspflichten einher.

Egal, ob für die gewerbliche Nutzung oder den privaten Bedarf, ein geeignetes Fischgewässer in einer bestimmten Region zu finden, ist aufgrund des limitierten Angebots, gar nicht so leicht. Je nachdem welches Ziel Käufer oder Pächter mit einem Gewässer verfolgen, sollten sie sich die Angebote gut ansehen. Soll ein Gewässer Erträge bringen, muss das Fischen darin möglich und erlaubt sein.

Nicht erlaubt ist das Fischen beispielsweise in jungen Tagebaurestseen, Gewässern mit mangelhafter Wassergüte oder in Totalreservaten von Naturschutzgebieten und Nationalparks. „Vor allem natürliche Gewässer haben im Gegensatz zu künstlich angelegten immer irgendwelche Restriktionen“, erklärt der Immobilienprofi. So komme es durchaus häufig vor, dass durch Naturschutzverordnungen das Betreten der Uferbereiche untersagt ist, führt Eßer weiter aus.

Einschränkungen könne es auch bezüglich der Boote geben, von denen aus geangelt werden darf, sodass das Angeln vielleicht nur in einem Ruderboot, nicht aber in einem Boot mit Elektro- oder Verbrennungsmotor erlaubt ist.

Auch ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder intensiver Tourismus können einer fischereilichen Nutzung einen Strich durch die Rechnung machen. Deshalb empfiehlt es sich spezielle Makler bei der Suche zu Rate zu ziehen, die sich fischereiwirtschaftlichen Immobilien und Grundstücken auskennen.

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